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Artenschutz beim Souvenirkauf
Der wachsende Reiseverkehr und steigende Touristenzahlen führen auch zum Anstieg des illegalen Handels mit bedrohten Arten. Oft wird aus Unwissenheit ein originelles Souvenir aus dem Urlaub mitgebracht. Meist macht sich der Käufer keine oder nur wenige Gedanken über die Herkunft und die Folgen, die aus dem Kauf eines solchen Produktes entstehen. Der Handel mit Tieren und Pflanzen sowie Produkten aus ihnen, die durch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als Washingtoner Artenschutzübereinkommen, geschützt sind, ist eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat.
Die bedrohte Fechterschnecke und Riesenmuscheln werden durch die Zollbehörden immer wieder bei aus dem Urlaub heimkehrenden Touristen beschlagnahmt. Aber auch andere Souvenirs wie Schmuckgegenstände aus schwarzer Koralle, Schildpatt oder aus Elfenbein sind noch immer ein beliebtes Mitbringsel bei Fernreisenden. Leider werden auch noch immer Produkte aus Reptilleder, wie zum Beispiel Gürtel und Schuhe aus Schlangen- oder Waranleder Geldbörsen und Handtaschen aus Krokohaut beschlagnahmt. Wenn Sie beim Zoll ertappt werden, erwartet Sie eine Geldstrafe und das illegal erworbene Souvenir wird zudem beschlagnahmt. Bitte beachten Sie, dass Unwissenheit nicht vor einer Bestrafung schützt.
Als Reisender sollten Sie sich außerdem fragen, ob Sie mit Ihrem illegalen Kauf am weiteren Artensterben mit verantwortlich sein wollen. Ist es nicht viel schöner diese Tiere und Pflanzen in Ihrem natürlichen Lebensraum zu beobachten? Diese Frage sollten sich vor allem auch Tierfreunde stellen, die ein lebendes, geschütztes Tier oder eine geschützte Pflanze von Ihrer Reise mit nach Hause bringen. Gerade ein Tierfreund sollte den illegalen Handel nicht unterstützen. Oft wird ein Tier aus Mitleid gekauft. Es sah ja so traurig aus, als es im Käfig auf dem Markt zum Verkauf angeboten wurde. Mit Ihrem Mitleid fördern Sie aber gerade den Handel, denn schon bald wird der Händler nach seinem erfolgreichen Verkauf das nächste Tier oder die nächste Pflanze anbieten. Nur wo eine Nachfrage besteht gibt es eben auch ein Angebot. Zu beachten ist auch, dass schon beim Fang und Transport viele Tiere und Pflanzen eingehen.
Bitte verzichten Sie daher als Natur- und Tierfreund sowohl auf den Kauf von lebenden geschützten Tier- und Pflanzenarten und jeglichen aus ihnen hergestellten Souvenirs und Reiseandenken. Als Faustregel empfiehlt die AGA deshalb dringend: Machen Sie einen Bogen um lebende oder ausgestopfte Tiere ebenso wie um exotische Pflanzen (vor allem Kakteen) und lassen Sie sich nichts aufschwätzen, was auch nur entfernt nach Schildpatt, Elefantenhaar oder -haut, Elfenbein (auch aus Flusspferdzähnen), Reptilleder, Wildpelz, Meeres-muscheln oder Korallen aussieht! Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz rät Ihnen, lieber Souvenirs und Geschenke wie landestypische kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus normalem Leder, aus Holz, Naturfasern (Achtung bei sehr teuren Woll-Artikeln!) oder Mineralien, zu kaufen. Auch eine Flasche guten Weins ist ein schönes Mitbringsel.
Wenn Sie sich vor Ihrem Urlaub informieren möchten, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten, können Sie das Informationsangebot der Bundeszollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz nutzen. Mit „Artenschutz im Urlaub“ unter:
http://www.artenschutz-
online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php
Werden Sie über mehrere Schritte zum Ergebnis geführt. "Artenschutz im Urlaub" kann Ihnen anzeigen, welche geschützten Arten in einem speziellen Urlaubsland oder in bestimmten Erdregionen vorkommen. Sie können sich ein Tier oder eine Pflanze lebend und in allen Verarbeitungsvarianten anschauen und so bei Ihren Urlaubsreisen selbst erkennen, ob Ihnen ein Erzeugnis angeboten wird, das dem Artenschutz unterliegt.
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Alternativ Souvenir
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